Ambulanter Pflegedienst und Arbeitsassistenz

RENATE GUTBERLET - BAD VILBEL

Wir sind ein dynamischeserfahrenes Team von staatlich geprüften Pflege- und Hauswirtschaftskräften. Unser Bestreben ist es, Ihnen den häuslichen Aufenthalt zu ermöglichen und zu erleichtern.

Der Pflegedienst R. Gutberlet ist ein zugelassener Vertragspartner der Krankenkassen, der Pflegekassen, des Sozialamtes und Privat.

In der Arbeistassistenz wollen wir Sie durch eine individuelle und persönliche Assistenz

In Ihrer berufliche Tätigkeit zuverlässig unterstützen.

Haben Sie Fragen zu unserem Pflegedienst oder Arbeitsassistenz? Dann schreiben Sie und oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!

Seit 01.04.2020 sind Wir ein anerkannter Ausbildungsbetrieb

Wir freuen uns auf Sie!

Hier erfahren Sie mehr über uns!

ÜBER UNS

Der Ambulante Pflegedienst wurde 2004 unter meiner Leitung, Renate Gutberlet in Bad Vilbel gegründet. Seit diesem Zeitraum steht mir Herr Andreas Engel als stellvertretender Pflegedienstleiter zur Seite.

Eine geringe Fluktuation der Mitarbeiter ist uns besonders wichtig – da wir Ihnen so feste Ansprechpersonen bieten können.

Pflegeleitbild

Die Qualitätssicherung unserer Mitarbeiter erfolgt durch interne und externe Fort- und Weiterbildung.

Auf der Grundlage unseres humanistischen Menschenbildes verpflichten wir uns, auch innerhalb unseres Kollegenkreises, um Akzeptanz der jeweiligen Persönlichkeit.

Wir überprüfen unser Verhalten uns unsere Arbeit auf Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit. Wir haben soviel Vertrauen zueinander, dass Konflikte oder bedrückte Situationen angesprochen werden und eine Lösung gesucht wird, wovon alle Beteiligten einen Nutzen haben.

Vertrauensbildendes Verhalten möchten wir auch unseren Klienten und ihren Angehörigen gegenüber ausüben, damit Konflikte oder Beschwerden ebenfalls nützlich für alle Beteiligten gelöst werden können.

Entsprechend unserem humanistischen Verständnis betrachten wir die Menschen, die sich uns anvertrauen als selbstbestimmte, individuelle Persönlichkeiten. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Ungeachtet der sozialen und kulturellen Herkunft pflegen, betreuen und beraten wir hilfsbedürftige Menschen.

Die Dienstleistung des Pflegedienst R. Gutberlet basiert auf anerkannten medizinisch-/pflegerischen Erkenntnissen.

Unser Dienstleistungsunternehmen arbeitet zukunftsorientiert. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Klient als Mensch mit seinen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Die Grundlage der Orientierung bilden Mitarbeiter, Klient und dessen Angehörige gemeinsam.

LEISTUNGEN

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bieten wir ein umfassendes Spektrum an Leistungen der Behandlungspflege und Grundpflege gemäß § 37 SGB V an. Diese medizinisch verordnungsfähigen Maßnahmen werden von qualifiziertem Pflegefachpersonal durchgeführt und dienen der Sicherstellung einer fachgerechten Versorgung in der häuslichen Umgebung.

Unser Angebot umfasst sowohl komplexe pflegerische Tätigkeiten wie das Management von Beatmung und Kathetern als auch grundlegende Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten zu erhalten oder zu verbessern und einen Krankenhausaufenthalt möglichst zu vermeiden oder zu verkürzen.

Pflegekassenleistung

Im Rahmen der Pflegekassenleistungen bieten wir ein umfangreiches Spektrum an pflegerischer Unterstützung, das sich nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person richtet.
Dazu gehören verschiedene Formen der Körperpflege – von der kleinen bis zur erweiterten Pflege –, Hilfe bei der Mobilität, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

Diese Leistungen dienen der Sicherstellung einer würdevollen Pflege im häuslichen Umfeld und tragen dazu bei, Selbstständigkeit, Lebensqualität und persönliche Hygiene bestmöglich zu erhalten.
Auch besondere Maßnahmen, wie spezielle Lagerung oder enterale Ernährung, werden durch qualifiziertes Fachpersonal erbracht.

Arbeitsassistenz

Seit dem 01.01.2023 sind wir zusätzlich im Bereich der Arbeitsassistenz tätig. Obwohl uns dieses Tätigkeitsfeld grundsätzlich vertraut ist, betreten wir hier in unternehmerischer Eigenverantwortung Neuland. Diese Erweiterung unseres Leistungsspektrums eröffnet uns neue Möglichkeiten, als Ansprechpartner zu agieren oder auch gezielt Arbeitsassistenz zu vermitteln.

Im Rahmen unserer Pflegetätigkeit wurden wir wiederholt auf die Möglichkeit angesprochen, auch Arbeitsassistenz anzubieten. Dieses Themenfeld unterscheidet sich jedoch grundlegend von der klassischen Pflege – insbesondere in Bezug auf Tätigkeitsinhalte, abrechnungsfähige Leistungen und zuständige Abrechnungsstellen.

Insbesondere durch die Zunahme von Homeoffice-Tätigkeiten ergaben sich vermehrt Anschlussaufträge im direkten Anschluss an unsere Pflegeeinsätze. Freie Pflegekapazitäten lassen sich vergleichsweise einfach als Assistenzkräfte einsetzen – umgekehrt ist dies deutlich schwieriger.

Daher entwickeln wir dieses neue Geschäftsfeld schrittweise und verantwortungsvoll weiter. Unser Fokus liegt dabei auf Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) deutlich über 50, und wir orientieren uns am Dienstleistungsmodell der Arbeitsassistenz.

Unser Angebot als Full-Service-Dienstleister

Unsere Dienstleistung gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:

  • Erstellung eines individuellen Assistenzprofils

  • Personalsuche, -screening und -vorstellung

  • Koordination von Bewerberterminen

  • Verwaltung und Administration der Vertragsverhältnisse

  • Faire Entlohnung unserer Mitarbeitenden – mindestens nach Tarif, je nach Qualifikationsanforderung auch deutlich darüber hinaus

 

Wissenswertes zur rechtlichen Grundlage der Arbeitsassistenz

Es ist empfehlenswert, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Definition der Arbeitsassistenz sowie mit den Formen der Leistungserbringung und Kostenübernahme vertraut zu machen. Einen ersten Überblick bieten die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Wir stehen Ihnen selbstverständlich für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Rechtlicher Hintergrund gemäß BIH-Empfehlungen (§ 185 Abs. 5 SGB IX)

Arbeitsassistenz – ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen setzt in vielen Fällen persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz voraus. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, auszubauen und langfristig zu sichern.

Die Empfehlungen der BIH orientieren sich unter anderem an der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 03.05.2008 in Deutschland in Kraft ist. Artikel 27 betont das Recht auf Arbeit und Beschäftigung, inklusive angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz.

Bis zum Erlass einer konkreten Verordnung durch den Bund dienen diese BIH-Empfehlungen als wichtige Orientierung für die Erbringung und Finanzierung von Arbeitsassistenzleistungen.

Was ist Arbeitsassistenz?

Gemäß § 185 Abs. 5 SGB IX versteht man unter Arbeitsassistenz eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich wie inhaltlich definierte Unterstützung bei der Arbeitsausführung. Sie geht über gelegentliche Handreichungen hinaus und wird von einer Assistenzkraft erbracht.

Die assistierte Person muss in der Lage sein, den inhaltlich prägenden Kernbereich ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich zu erfüllen. Die Assistenz dient ausschließlich dazu, behinderungsbedingte Einschränkungen im Arbeitsalltag auszugleichen.

Typische Handreichungen können beispielsweise sein:

  • Scannen, Kopieren, Faxen

  • Reichen von Arbeitsmaterialien, Umblättern von Seiten

  • Unterstützung bei Telefonaten (z. B. Aufsetzen eines Headsets)

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