
RENATE GUTBERLET - BAD VILBEL
Wir sind ein dynamisches, erfahrenes Team von staatlich geprüften Pflege- und Hauswirtschaftskräften. Unser Bestreben ist es, Ihnen den häuslichen Aufenthalt zu ermöglichen und zu erleichtern.
Der Pflegedienst R. Gutberlet ist ein zugelassener Vertragspartner der Krankenkassen, der Pflegekassen, des Sozialamtes und Privat.
In der Arbeistassistenz wollen wir Sie durch eine individuelle und persönliche Assistenz
In Ihrer berufliche Tätigkeit zuverlässig unterstützen.
Haben Sie Fragen zu unserem Pflegedienst oder Arbeitsassistenz? Dann schreiben Sie und oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!
Seit 01.04.2020 sind Wir ein anerkannter Ausbildungsbetrieb
Wir freuen uns auf Sie!
ÜBER UNS
Der Ambulante Pflegedienst wurde 2004 unter meiner Leitung, Renate Gutberlet in Bad Vilbel gegründet. Seit diesem Zeitraum steht mir Herr Andreas Engel als stellvertretender Pflegedienstleiter zur Seite.
Eine geringe Fluktuation der Mitarbeiter ist uns besonders wichtig – da wir Ihnen so feste Ansprechpersonen bieten können.

Renate Gutberlet
Firmeninhaberin
Ich bin seit 1980 examinierte Krankenschwester, in der Zeit sammelte ich in den folgenden Bereichen Berufserfahrungen: Hals- Nasen- Ohren-, Chirurgischen- und in der Herz-Gefäßchirurgischen Abteilung.
Seit 1996 arbeite ich in der ambulanten Pflege, und habe 2003 eine Weiterbildung zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes gemacht. Am 01.05.2004 habe ich den ambulanten Pflegedienst Renate Gutberlet gegründet.
Mein Anliegen ist es, dem Kunden eine bedarfsgerechte und individuelle Versorgung zu ermöglichen. Seit Anfang 2020 haben wir beschlossen als Ausbildungsbetrieb in der Pflege tätig zu werden

Andreas Engel
sPDL /Krankenpfleger
Ausbildung zum Krankenpfleger 1998 mit Staatsexamen abgeschlossen
Danach gewechselt in die Ambulante Pflege bei verschiedenen Diensten
Seit dem ersten Tag 2004 als Stellvertretende Leitung geholfen den Pflegedienst Gutberlet aufzubauen bis zum heutigen Tage

Leonie Breiniger
Praxisanleitung
Examinierte Altenpflegerin
Ich habe nach meiner Schulischen Ausbildung 2013 mit einem freiwilligem sozialem Jahr im Diakoniewerk Elisabethaus begonnen.
Von 2014-2017 Ausbildung zur Altenpflegerin
Nebenbei als Aushilfe beim Pflegedienst Gutberlet gearbeitet und nach der Ausbildung dann komplett zu diesem gewechselt.
Seit 2020 Praxisanleiterin im Pflegedienst Gutberlet um Schüler auf Ihrem Weg in Pflegefachausbildung zu begleiten.

Tanja Behrendt
Exam. Altenpflegerin
Ich habe während meiner Ausbildung als Altenpflegerin 2017 mein Schulpraktikum beim Pflegedienst Gutberlet absolviert.
Da es mir dort sehr gefallen hatte, habe ich neben meiner Ausbildung als Aushilfe dort gearbeitet.
Nach meiner Ausbildung habe ich von 2017-2021 in einem Pflegeheim gearbeitet.
Mitte 2021 wechselte ich dann vollständig zum Pflegedienst Gutberlet.

Gisela Kühn
examinierte Krankenschwester

Anneliese Laux
In der Pflege angefangen durch Krankheit der Mutter, da ich im erlerntem Beruf keine Chance mehr hatte ein Job zu bekommen.
Ich habe eine 6 Monatige Ausbildung gemacht um die Grundkenntnisse der Pflege zu erlangen.
Bis zum Eintritt in die Rente habe ich beim Pflegedienst Gutberlet Vollzeit gearbeitet.
Heute mache ich noch im Rahmen ,meiner Möglichkeiten einen kleinen Aushilfsjob als Pflegehelferin dort.

Jil Lippert
Nach Abschluss meiner Ausbildung 2016 zur Altenpflegerin habe ich lange in einem Pflegeheim gearbeitet. Während der Weiterbildung zur Praxisanleitung, die ich 2020 erfolgreich beendete, hörte ich erstmals vom Pflegedienst Gutberlet. Mitte 2023 fing ich dann als Aushilfe an und wechselte dann im Laufe des Jahres vollständig in den Pflegedienst Gutberlet. Ich arbeite auch in der Arbeitsassistenz bei einer Patientin.

Andrea Kühn

Kateryna Maletzka
Pflegeleitbild
Die Qualitätssicherung unserer Mitarbeiter erfolgt durch interne und externe Fort- und Weiterbildung.
Auf der Grundlage unseres humanistischen Menschenbildes verpflichten wir uns, auch innerhalb unseres Kollegenkreises, um Akzeptanz der jeweiligen Persönlichkeit.
Wir überprüfen unser Verhalten uns unsere Arbeit auf Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit. Wir haben soviel Vertrauen zueinander, dass Konflikte oder bedrückte Situationen angesprochen werden und eine Lösung gesucht wird, wovon alle Beteiligten einen Nutzen haben.
Vertrauensbildendes Verhalten möchten wir auch unseren Klienten und ihren Angehörigen gegenüber ausüben, damit Konflikte oder Beschwerden ebenfalls nützlich für alle Beteiligten gelöst werden können.
Entsprechend unserem humanistischen Verständnis betrachten wir die Menschen, die sich uns anvertrauen als selbstbestimmte, individuelle Persönlichkeiten. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Ungeachtet der sozialen und kulturellen Herkunft pflegen, betreuen und beraten wir hilfsbedürftige Menschen.
Unser Dienstleistungsunternehmen arbeitet zukunftsorientiert. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Klient als Mensch mit seinen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Die Grundlage der Orientierung bilden Mitarbeiter, Klient und dessen Angehörige gemeinsam.
LEISTUNGEN
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bieten wir ein umfassendes Spektrum an Leistungen der Behandlungspflege und Grundpflege gemäß § 37 SGB V an. Diese medizinisch verordnungsfähigen Maßnahmen werden von qualifiziertem Pflegefachpersonal durchgeführt und dienen der Sicherstellung einer fachgerechten Versorgung in der häuslichen Umgebung.
Unser Angebot umfasst sowohl komplexe pflegerische Tätigkeiten wie das Management von Beatmung und Kathetern als auch grundlegende Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten zu erhalten oder zu verbessern und einen Krankenhausaufenthalt möglichst zu vermeiden oder zu verkürzen.
Absaugen
- Absaugen der oberen Luftwege
- Verordnungsfähig bei hochgradiger Einschränkung
Bronchialtoilette
- Therapeutische Spülung der Bronchien bei Intubierten
Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit gemäß § 37 Abs.3 SGB V) Haushalt lebenden Person
- Beratung, Anleitung und Kontrolle des Pat oder einer im Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung der Intensivpflege
- Anpassung und Überprüfung der Einstellungen des Beatmungsgerätes an Vitalparameter auf Anordnung des Arztes bei bepflichtigen Erkrankungen
Blasenspülung
- Einbringen einer Lösung unter sterilen Kautelen mittels Blasenspritze oder Spülsystems durch den Dauerverweilkatheter in die Harnblase, Beurteilen der Spülflüssigkeit
Blutdruckmessung
- Ermittlung des Druckes des strömenden Blutes in den Arterien mittel Blutdruckmessgerät.
Blutzuckermessung
- Ermittlung und Bewertung des Blutzuckergehaltes des kapillaren Blutes mittels Testgerät
- bei Erst- und Neueinstellung
- bei Fortsetzung der sogenannten Intensivierten Insulintherapie
Dekubitusbehandlung
- Anlegen, wechseln von Wundverbänden bei bestehenden Dekubitus ab Grad II
Drainagen überprüfen von, versorgen
- Überprüfen von Lage, Sekretfluss sowie von Laschen, wechseln des Sekretbehälters
Einlauf / Klistier / Klysma, digitale Enddarmausräumung
- Der Einlauf beinhaltet das Einbringen von Flüssigkeiten in der Enddarm zwecks Darmentleerung
Flüssigkeitsbilanzierung
- Messung der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten mit kalibrierten Gefäßen, ggf. inkl. Gewichtskontrolle, ggl. Inkl. Messung von Bein- und Bauchumfang
Infusionen
- Wechseln und Abhängen von ärztlich Verordneten Infusionen bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen i.v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Porth-a-cath.
- Parenterale Ernährung (Tagespauschale, max. 3 mal täglich)
- Flüssigkeitssubstitution (Einsatzpauschale, max. 3 mal täglich)
Inhalation
- Anwendung von ärztlich Verordneten Medikamenten, die mittels verordneter Inhalationshilfen über die Atemwege inhaliert werden
Injektionen
- i.m.
- s.c.
Richten von Injektionen zur Selbstapplikation
Installationen
- Tropfenweise einbringen von ärztlich Verordneten Flüssigkeiten in den Organismus
Auflegen von Kälteträger
- bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, postoperativen Zuständen
Versorgung eines suprapubischer Katheter
- Verbandswechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterverband und Reinigung des Katheters
Katheterisierung der Harnblase
- Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Dauerverweilkatheters in die Harnblase zur Ableitung des Urins
- Einbringen eines transurethralen Einmalkatheters in die Harnblase zur Schulung von Patienten zur sachgerechten Anwendung des Einmalkatheters
- intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung bei neurogener Blasenentleerungsstörung oder myogener chronischer Restharnbildung
Spezielle Krankenbeobachtung
Magensonde, Legen und wechseln
Medikamentengabe
- Richten von ärztlich Verordneten Medikamenten
Verabreichen von ärztlich Verordneten Medikamenten
- zum Verabreichen / Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten über den Magen-Darm-Trakt
- als Einreibung bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, akuten wirbelsäulenbedingten Symptomen, akuten dermatologischen Erkrankungen
- zur Behandlung des Mundes, lokale Behandlung der Mundhöhle und der Lippen mit ärztlich verordneten Medikamenten
- zur Behandlung des Auges, insbesondere bei Infektionen, Verletzungen, Glaukom
- zur Behandlung des Auges bei postoperativen Zuständen
- als Bad zur Behandlung von Hautkrankheiten mit ärztlich verordneten medizinischen Zusätzen zur Linderung oder Heilung bei dermatologischen Krankheitsbildern und die ggf. erforderliche Nachbehandlung
Versorgung bei Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
Stomabehandlung
- bei Anus-Praeter und Urostoma siehe Ausscheidungen (Nr.2)
- Versorgung eines suprapubischer Katheter (siehe Nr.22)
- Versorgung bei PEG (siehe Nr.27)
- Wechsel und Pflege (siehe Trachealkanüle Nr.29) bei Tracheostoma
Wechsel und Pflege bei Tracheostoma
Pflege des zentralen Venenkatheters
- Pflege des zentralen Venenkatheters
Anlegen und wechseln von Wundverbänden
Verbandswechsel über Ulcus cruris
- Kompressionstherapie bei ulcus cruris
Anlegen eines Kompressionsverbandes
- nach Pütter, Fischer-Tübinger
Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhosen Kl. II-IV
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhosen kl. II-IV
Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
- i.d.R. bis zu 2 Wochen
Hausbesuchspauschale für 06.00-22:00 Uhr
- maximal 3 mal täglich
Hausbesuchspauschale für 22:00-06:00 Uhr
- Werden Leistungen nach SGB V und SGB XI nebeneinander von demselben Leistungserbringer erbracht wird die Hausbesuchspauschale der KK und der Pflegek. je zur Hälfte berechnet
Abrechnung
Ausscheidungen
- Hilfe bei Ausscheidungen
Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
- Verabreichen von Sondennahrung
Körperpflege
- Duschen, Baden, Waschen
- An- und/oder Auskleiden
Einsatz von zwei Pflegekräften zur Durchführung der Maßnahmen nach 2.-4.
- Einsatz von zwei Pflegekräften zur Durchführung der Maßnahmen in besonderen Fällen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Besorgungen, Bettwäsche wechseln, Einkaufen,
- Heizen, Geschirr spülen, Müllentsorgen, Mahlzeiten zubereiten,
- Wäschepflege, Reinigung der Wohnung
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegekassenleistungen bieten wir ein umfangreiches Spektrum an pflegerischer Unterstützung, das sich nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person richtet.
Dazu gehören verschiedene Formen der Körperpflege – von der kleinen bis zur erweiterten Pflege –, Hilfe bei der Mobilität, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Diese Leistungen dienen der Sicherstellung einer würdevollen Pflege im häuslichen Umfeld und tragen dazu bei, Selbstständigkeit, Lebensqualität und persönliche Hygiene bestmöglich zu erhalten.
Auch besondere Maßnahmen, wie spezielle Lagerung oder enterale Ernährung, werden durch qualifiziertes Fachpersonal erbracht.
KLEINE KÖRPERPFLEGE
Grundkomplex
- An- und Auskleiden
- Teilwaschung einschl. Transfer zur Waschgelegenheit und zurück
Wählbare Leistungen
- Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes
- Kämmen/Rasieren
- Einfache Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
- Wechsel der Inkontinenzeinlagen
GROSSE KÖRPERPFLEGE
Grundkomplex
- An- und Auskleiden
- Mund-/ Zahnpflege
- Ganzkörperwäsche/Duschen einschl. Transfer zur Waschgelegenheit und zurück
Wählbare Leistungen
- Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes
- Kämmen/Rasieren
- Einfache Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
- Wechsel der Inkontinenzeinlagen
GROSSE ERWEITERTE KÖRPERPFLEGE
Grundkomplex
- An- und Auskleiden
- Vollbad
- Mund / Zahnpflege
Wählbare Leistungen
- Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes
- Kämmen/Rasieren
- Einfache Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
- Wechsel der Inkontinenzeinlagen
UMFANGREICHE HILFE
- An-/Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen
- Hilfe/Unterstützung bei der Ausscheidung
- Wechsel der Inkontinenzeinlagen
SPEZIELLE LAGERUNG
- Nur bei Bettlägerigkeit /Immobilität
NAHRUNGSAUFNAHME EINFACH
- Zwischenmahlzeit
NAHRUNGSAUFNAHME UMFANGREICH
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung einschl. Vor-/Nachbereitung
- Hilfen/Anleitung beim Essen + Trinken
ENTERALE ERNÄHRUNG
- Vor-/Nachbereitung der Sondennahrung
- Sachgerechte Verabreichung der Sonderkost/Flüssigkeit
MOBILITÄT
- Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Hilfestellung beim Aufstehen /Zubettgehen
WHG. VERLASSEN/AUFSUCHEN
- An-/Auskleiden
- Hilfestellung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung
MOBILITÄT IN DER WOHNUNG
- Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Mobilisation in der Wohnung
WHG. VERLASSEN/AUFSUCHEN
- An-/Auskleiden
- Hilfestellung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
- Grundwert (5 min.)
- Über Grundwert hinaus (à 5 min)
ERSTGESPRÄCH
- Bedarf
- Maßnahmen
- Pflegevertrag
- Kosten
BERATUNGSEINSATZ
- Besuche zwischen 6:00 und 20:00
ERHÖHTE HAUSBESUCHSPAUSCHALE
- Besuche zwischen 20:00 und 6:00
EINSATZ EINER ZWEITEN PFLEGEKRAFT
- Die zweite Pflegefachkraft wird entsprechend der durchgeführten Leistungen
Arbeitsassistenz
Seit dem 01.01.2023 sind wir zusätzlich im Bereich der Arbeitsassistenz tätig. Obwohl uns dieses Tätigkeitsfeld grundsätzlich vertraut ist, betreten wir hier in unternehmerischer Eigenverantwortung Neuland. Diese Erweiterung unseres Leistungsspektrums eröffnet uns neue Möglichkeiten, als Ansprechpartner zu agieren oder auch gezielt Arbeitsassistenz zu vermitteln.
Im Rahmen unserer Pflegetätigkeit wurden wir wiederholt auf die Möglichkeit angesprochen, auch Arbeitsassistenz anzubieten. Dieses Themenfeld unterscheidet sich jedoch grundlegend von der klassischen Pflege – insbesondere in Bezug auf Tätigkeitsinhalte, abrechnungsfähige Leistungen und zuständige Abrechnungsstellen.
Insbesondere durch die Zunahme von Homeoffice-Tätigkeiten ergaben sich vermehrt Anschlussaufträge im direkten Anschluss an unsere Pflegeeinsätze. Freie Pflegekapazitäten lassen sich vergleichsweise einfach als Assistenzkräfte einsetzen – umgekehrt ist dies deutlich schwieriger.
Daher entwickeln wir dieses neue Geschäftsfeld schrittweise und verantwortungsvoll weiter. Unser Fokus liegt dabei auf Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) deutlich über 50, und wir orientieren uns am Dienstleistungsmodell der Arbeitsassistenz.
Unser Angebot als Full-Service-Dienstleister
Unsere Dienstleistung gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Erstellung eines individuellen Assistenzprofils
Personalsuche, -screening und -vorstellung
Koordination von Bewerberterminen
Verwaltung und Administration der Vertragsverhältnisse
Faire Entlohnung unserer Mitarbeitenden – mindestens nach Tarif, je nach Qualifikationsanforderung auch deutlich darüber hinaus
Wissenswertes zur rechtlichen Grundlage der Arbeitsassistenz
Es ist empfehlenswert, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Definition der Arbeitsassistenz sowie mit den Formen der Leistungserbringung und Kostenübernahme vertraut zu machen. Einen ersten Überblick bieten die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Rechtlicher Hintergrund gemäß BIH-Empfehlungen (§ 185 Abs. 5 SGB IX)
Arbeitsassistenz – ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen setzt in vielen Fällen persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz voraus. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, auszubauen und langfristig zu sichern.
Die Empfehlungen der BIH orientieren sich unter anderem an der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 03.05.2008 in Deutschland in Kraft ist. Artikel 27 betont das Recht auf Arbeit und Beschäftigung, inklusive angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz.
Bis zum Erlass einer konkreten Verordnung durch den Bund dienen diese BIH-Empfehlungen als wichtige Orientierung für die Erbringung und Finanzierung von Arbeitsassistenzleistungen.
Was ist Arbeitsassistenz?
Gemäß § 185 Abs. 5 SGB IX versteht man unter Arbeitsassistenz eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich wie inhaltlich definierte Unterstützung bei der Arbeitsausführung. Sie geht über gelegentliche Handreichungen hinaus und wird von einer Assistenzkraft erbracht.
Die assistierte Person muss in der Lage sein, den inhaltlich prägenden Kernbereich ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich zu erfüllen. Die Assistenz dient ausschließlich dazu, behinderungsbedingte Einschränkungen im Arbeitsalltag auszugleichen.
Typische Handreichungen können beispielsweise sein:
Scannen, Kopieren, Faxen
Reichen von Arbeitsmaterialien, Umblättern von Seiten
Unterstützung bei Telefonaten (z. B. Aufsetzen eines Headsets)
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